Zertifizierung gem. § 5 (2) der MPBetreibV
ZLG erarbeitet und präzisiert Voraussetzungen
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt in § 5 die "Besonderen Anforderungen" die neben der Herstellern auch diejenigen Unternehmen betrifft, die die Aufbereitung sowie die sicherheits- und messtechnische Kontrollen durchführen. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates erfolgen. Die ZLG (Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) erarbeitet gegenwärtig die für die Zertifizierung erforderlichen Voraussetzungen: