42. BImSchV - Übermittlung von Meldungen §10 sowie Anzeigen §13
Bayrisches Staatsministerium informiert zur internetbasierten, bundeseinheitlichen Datenerfassung
Zur Umsetzung Melde- und Anzeigepfilcht gemäß der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV, Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) und hier zur Möglichkeit der bundesweit einheitlichen internetbasierten Übermittlung der Daten (gem. §§ 10, 13 Melde- und Anzeigenpflichten; § 13: inkraftreten 20.07.2018) informiert das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt das Schreiben als download zur Verfügung: