BMU
Schärfere EU-Regeln zu Weichmachern in Kunststoffen
Vier Phthalate bald nicht mehr in bestimmten Alltagsprodukten
Die EU-Kommission schränkt den Einsatz von Kunststoff-Weichmachern in Spielzeug, Sportgeräten und anderen Alltagsgegenständen weiter ein. Dazu wurde eine Ausweitung der bestehenden Beschränkungen in der Europäischen Chemikalien-Verordnung REACH beschlossen, teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 12.07.2018 mit.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt nähere Informationen als download zur Verfügung.