Campylobakter, Meldepflicht und Nährwertkennzeichnung im Focus
VUP-Unternehmerkreises "Verbraucherschutz & Lebensmittel" traf sich zu seiner 4. Sitzung - Wahlen zum Vorstand
Zur "Bedeutung von Campylobacter in der Lebensmittelwirtschaft" referierte die Leiterin des nationalen Referenzlabors beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Kerstin Stingl. Es scheine am komplizierten Namen zu liegen, dass die Problematik im Gegensatz zu Salmonellen unterschätzt werde. Eine gesetzliche Regelung werde zwar diskutiert, existiere jedoch nicht. Hierin könne der Grund gesehen werden, dass mikrobiologische Kontrollen seitens der Lebensmittelwirtschaft kaum nachgefragt würden, war das Fazit der Diskussion.
Zu den "Leitlinien zur Meldepflicht" der Arbeitsgemeinschaft der Bundesländer (ALB) gab es Bedenken zur praktischen Umsetzung in den Fällen, in denen Analysen im Unterauftrag durch Dritte außerhalb des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe durchgeführt werden. Einheitliche Meinung des Unternehmerkreises ist es, dass der Standort des Labors zu melden hat, welches den direkten Auftrag des Lebensmittelunternehmers erhielt. (Also nicht das Labor, welches den Unterauftrag durchgeführt hat.)
Mögliche Folgen des Dokuments der EU-Kommission zu „Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung“ wurden diskutiert: Im Gegensatz zur gelebten Praxis ist bei dem Kommissionsansatz die Messunsicherheit bereits in den Zahlenwerten integriert. Bisher wurde diese zusätzlich berücksichtigt. Weiterhin wird bei den Mineralien und Vitaminen bei den Toleranzen nicht unterschieden, ob die Substanzen üblicherweise im Mikrogramm-Bereich, oder im Milligramm-Bereich vorkommen, was in Bezug auf die Messunsicherheit durchaus Auswirkungen hat.
Unter den Mitgliedern sind Beispiele bekannt, bei denen Handelsketten die Annahme von Waren verweigern, wenn die Toleranzen des EU-Papiers nicht eingehalten werden. Neben den wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen könne dies auch zu massiven Diskussionen über die Vergleichbarkeit von Analysenergebnissen und der Messunsicherheit der Labore führen.
Der VUP beabsichtigt dieses auch dem Bundesministerium für Verbraucherschutz bewusste Thema aufgreifen.
Erneut wurde angeregt, dass der VUP eigene mikrobielle Kriterien für bestimmte Lebensmittel erarbeiten sollte. Hier ist beabsichtigt, zunächst alle betroffenen Verbandsmitglieder zu befragen, welche zusätzlichen Kriterien wünschenswert erscheinen.
Turnusgemäß standen auch die Wahlen des UK-Vorstandes an. Von den Mitgliedern im Amt bestätigt wurde
Frank Kareth als Vorsitzender und somit auch als Mitglied des Vorstandes des VUP. Stellvertreter ist
Dr. Andreas Finger.
Das Protokoll der Sitzung nebst allen Anlagen steht den persönlichen Mitgliedern des VUP-Unternehmerkreises als
download zur Verfügung (login erforderlich).