DAkkS-Regel für den Bereich Forensische Medizin, Toxikologie, Biologie
Revision vom AKB bestätigt
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbereit 3 "Gesundheit/Forensik" des Akkreditierungsbeirates (AKB) behandelt und die Gremienbeschlüsse durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt.
Regelwerk: „71 SD 3 014 Gremienbeschlüsse für den Bereich Forensische Medizin, Toxikologie, Biologie“
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), in diesem Fachbeirat durch
Dr. Hermann Heusler vertreten, stellt die bestätigte Fassung schon jetzt als download zur Verfügung.