DAkkS-Regel zur Akkreditierung der optischen Funkenemissionsspektrometrie (OES)
Akkreditierungsbeirat beschließt Bestätigung
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde jetzt durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt:
DAkkS-Regel: 71 SD 1 005 Mindestanforderungen zur Akkreditierung der optischen Funkenemissionsspektrometrie (OES)
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellte seinen Mitgliedern das Dokument bereits im Vorfeld zur Einsicht zur Verfügung (VUP-Info
14.001):
download: DAkkS-Regel OES Anmerkung: Das Regelwerk der DAkkS wurde durch den AKB-Fachbeirat 1 "Bauwesen / Verkehr / Werkstofftechnik / Materialprüfung" dem Akkreditierungsbeirat mit der Empfehlung zur Bestätigung vorgelegt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist durch
Hans-Dieter Bossemeyer in diesem Gremium vertreten.