DAkkS-Leitlinien
Kalibrier- und Überwachungsfristen für Laboratorien in der Kriminaltechnik
Bestätigung durch Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" des Akkreditierungsbeirates (AKB) bearbeitet und wurde am 05.07.2014 durch des Akkreditierungsbeirat (AKB) bestätigt.
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 3 026 Leitlinien und Beispiele für Kalibrier- und Überwachungsfristen von Einrichtungen für Laboratorien in der Kriminaltechnik Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in diesen Gremien des Akkreditierungswesens durch
Dr. Hermann Heusler (Fachbeirat 3) und
Dr. Tilmann Burggraef (AKB) vertreten und war in das Anhörungsverfahren involviert (VUP-Info
14.061).
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