BMELV
Kein Umdenken bei der Privatisierung der amtlichen Lebensmittelkontrolle ?
AVV RÜb wird überarbeitet ? ?Privatisierungsparagraf? jedoch nicht betroffen
Der von der Münchener Kanzlei Graefe jüngst herausgestellte Widerspruch (VUP-Info 06.012) zwischen EG Kontrollverordnung und der nationalen Verwaltungsvereinbarung "Rahmenüberwachung" (AVV RÜb) hinsichtlich der Möglichkeiten zur Privatisierung der amtlichen Lebensmittelkontrolle war für den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt Anlass einer Vorsprache beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Vorsitzende des VUP Bundesfachausschusses (BFA) "Lebensmittel & Bedarfsgegenstände", Dr. Gero Beckmann, berichtet: