Wettbewerbsbenachteiligung in einzelnen Bundesländern
Erheblicher Harmonisierungsbedarf in Zulassungsverfahren im Bereich der Umweltanalytik
Wie steht es mit der Umsetzung der Harmonisierung der Verwaltungsverfahren zur Kompetenzfeststellung und Notifizierung in den Bereichen Wasser und Abfall ?
Die mit dem Verfahren befassten Länderverwaltungen, die Akkreditierungsstellen und die Branche der Prüflaboratorien, vertreten durch den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) kamen jetzt zu einem Erfahrungsaustausch über die Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen in Berlin zusammen.
Diese nach Auffassung aller Beteiligten längst überfällige Aussprache erfolgte auf Initiative des Vertreters des Landesumweltamtes NRW, Günter Grubert. Es war
Tilman Burggraef als anwesendes VUP-Präsidiumsmitglied daher ein besonderes Anliegen, dies herauszustellen und Grubert für sein Engagement in dieser Angelegenheit besonders zu danken.
In der ganztägigen Sitzung trafen sich die Länder zunächst zu einem internen Gespräch; in der zweiten Hälfte wurden die Akkreditierungsstellen und zuletzt die privaten Laboratorien hinzugezogen.
Gleich zu Beginn stellte sich heraus, dass sich die Handhabung in den einzelnen Bundesländern äußerst unterschiedlich gestaltet. Aufgrund der nach wie vor im Fluss befindlichen Regelungen sei es gegenwärtig unmöglich, die Verfahrensweisen der Länder tabellarisch zusammen zu stellen.
Die Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Harmonisierung in den gesetzlich geregelten Bereichen der Umweltanalytik erstreckt sich ausnahmslos auf die Kompetenzfeststellung der Laboratorien. Die hoheitliche Kompetenz der Notifizierung kompetenter Laboratorien ist dagegen aus angeblichen rechtlichen Gründen des Föderalismus bewusst ausgeklammert worden. Der VUP differenzierte in seinen Statements daher diese beiden Bereiche: Während die Laboratorien bei der Kompetenzfeststellung erste Fortschritte und Erleichterungen durch die begonnene Harmonisierung verspürten, sei die unterschiedliche Anerkennungspraxis in den Bundesländern äußerst unbefriedigend !
Dieser doch erheblich verbesserungswürdige Sachstand konnte an zahlreichen Beispielen belegt werden. Besonders der krasse Gegensatz in den bürokratischen Hürden führe zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung, so der VUP. Mit der Schilderung der augenblicklichen Marktsituation im Bereich der Umweltanalytik konnte Burggraef für die Branche verdeutlichen, dass gerade kleinere Unternehmen (ohne weitere Standorte in anderen Bundesländern) diese Benachteiligungen besonders treffen.
Aufgrund dieser Schilderungen konnte der VUP in einem Punkt einen spontanen Erfolg erzielen: Zumindest ein Land hatten es bisher abgelehnt, Laboratorien zu notifizieren, die sich im Bundesland ihres Standortes (z.B. Sachsen) nicht anerkennen lassen konnten. Dieses Land wird zukünftig die vergleichbare Akkreditierung als Kompetenznachweis anerkennen und damit auch "fremde" Laboratorien notifizieren.
Von den Vertretern der Prüflaboratorien sehr bedauert wurde, dass bei deren Eintreffen wohl aufgrund der späten Anberaumung (15:00 Uhr) die Beamten einiger Länder bereits die Sitzung verlassen hatten. Gerade Ländern, wie RheinlandPfalz oder Saarland, hätten man gerne vorgetragen, wie sie sicherlich unbewusst zu Wettbewerbsnachteile der regionalen Laboratorien beitragen.
Für den VUP nahmen an dieser Sitzung teil: Tilman Burggraef (analytis GmbH, Wesseling b. Köln; VUP-Präsidium; auch als Vorstandsmitglied von eurolab Deutschland), HorstD. Koch (Landwirtschaftliches Labor Dr. Janssen, Gillersheim) und
Sven Deeg (VUP-Geschäftsführer).