OLG-Anhörung zur Unabhängigkeit der wave GmbH
Urteilsverkündung am 06. Februar 2003
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat sich jetzt in einer Anhörung mit der Berufung der wave GmbH in der einstweiligen Verfügung gegen den VUP befasst.
Die wave GmbH hatte das Urteil des LG-Stuttgart nicht akzeptiert, das die Aussage des VUP: "... Zudem gilt die Wave GmbH aufgrund ihrer Gesellschafterstruktur in der Branche als ein von Auftraggeberseite nicht unabhängiges Labor. ..." als zulässig bestätigte (VUP-Info 02.105).
Seitens des VUP erschienen neben Rechtsanwalt Dr. Andreas Sautter (Schiefer & Schmid, Stuttgart), Präsident Dr. KlausPeter Lörcher und Geschäftsführer Sven Deeg.
Das Protokoll der Anhörung, dem auch die für den VUP positive Tendenz der Beurteilung des Gerichtes zu entnehmen ist, kann von VUP-Mitgliedern als download bezogen werden.