AKB
Anbieten von Leistungen außerhalb der Akkreditierung zulässig ?
Unterausschuss des Deutschen Akkreditierungsbeirates greift Diskussion auf europäischer Ebene auf
Ob überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen akkreditierte Laboratorien Leistungen anbieten dürfen, die zwar in den Akkreditierungsbereich fallen, aber von den akkreditierten Verfahren abweichen und deshalb ohne Verweis auf die Akkreditierung erbracht werden, ist seit einiger Zeit Diskussionsthema auf europäischer Ebene.
Ein Diskussionspapier der dort angesiedelten Dachorganisation
EA (European Accreditation) der Akkreditierungsstellen geht davon aus, dass sich die Akkreditierung auf die Konformitätsbewertungsstelle selbst bezieht. Sie sei daher nicht nur auf die akkreditierten Verfahren beschränkt. Ein Abweichen von den akkreditierten Verfahren könnte somit als Mangel an Zuverlässigkeit gesehen werden.
Nun hat sich der Unterausschuss des Deutschen Akkreditierungsbeirates (AKB) in seiner jüngsten Sitzung (14.11.2007) mit diesem Thema befasst. Kontroverse Auffassungen verschiedener Interessenvertretungen kamen hier zum Ausdruck:
Einige Vertreter der Akkreditierungsstellen sehen die Gefahr einer missbräuchlichen "Anlehnung" an die Akkreditierung und einer inakzeptablen Verwirrung des Endverbrauchers. Sie verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass Konformitätsbewertung im akkreditierten Bereich der akkreditierten Leistung entsprechen muss. Auch unabhängig davon, ob ein Hinweis auf die Akkreditierung erfolgt.
Von anderer Seite - auch von einzelnen Vertretern der Konformitätsbewertungsstellen - wird das Anbieten solcher Leistungen als normenkonform angesehen, wenn der Kunde über den Sachverhalt der Abweichung vom akkreditierten Verfahren informiert wurde. Die Akkreditierungsstelle könne dies jedoch nur prüfen, wenn sie Einsicht in sämtliche Unterlagen zur Vertragsprüfung erhält.
Die Verpflichtung der akkreditierten Laboratorien nur noch in den akkreditierten Bereichen Leistungen zu erbringen, lehnt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) strikt ab:
"Es ist nicht im Interesse unserer Mitglieder, wenn die Akkreditierung privatwirtschaftliche Laboratorien zukünftig verpflichten sollte, ausschließlich Dienstleistungen in deren akkreditierten Bereichen anzubieten. U.a. würde dieses die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen "lähmen". Weiter kann man u.E. ein akkreditiertes Labor nicht generell dazu verpflichten, auf Prüfberichten zu akkreditierten Verfahren auch auf deren Akkreditierung hinzuweisen", heißt es in einem Schreiben des VUP, das dieser bereits im Mai 2007 an den Deutschen Akkreditierungsbeirat richtete.
Der VUP erkennt die Notwendigkeit, dass der Gutachter im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch Einblick in solche Vorgänge erhalten muss, deren Prüfberichte keinen Hinweis auf die Akkreditierung tragen. Weiter muss es dem Kunden stets bewusst sein, wenn ein Auftrag nicht gemäß der Akkreditierung erfüllt wird bzw. wurde. Der von den Akkreditierungsstellen befürchtete Missbrauch müsse auf jeden Fall ausgeschlossen werden.
So bringt der VUP in die Diskussion:
"Zwischen Akkreditierungsstelle und Laborunternehmen könne vertraglich vereinbart werden, dass den Gutachtern im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch zu solchen Vorgängen Zugang gewährt werden muss, die nicht gemäß der Akkreditierung abgewickelt wurden. Auf diese Weise ließe sich überprüfen, dass der Kunde auf diesen Qualitätsunterschied hingewiesen wurde."Der Deutsche Akkreditierungsbeirat (AKB) und sein Unterausschuss befassen sich mit grundlegenden technischen Dingen des Deutschen Akkreditierungssystems. Beide Gremien sind beim Bundesministerium für Wirtschaft angesiedelt. In Unterausschuss ist für den Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) VUP-Vizepräsidentin Petra Harkányi und VUP-Geschäftsführer Sven Deeg vertreten. In übergeordneten Akkreditierungsbeirat, spricht VUP-Vizepräsident Dr. Tilman Burggraef für den Verband.