VUP
Mangelnde Kompetenz in Trinkwasserreferaten der Bundesländer ?
Trotz Überarbeitung weitere Mängel bei Landeslisten der Trinkwasseruntersuchungsstellen
"Manche Gesundheitsministerien der Bundesländer scheinen damit überfordert zu sein, zuverlässig die Kompetenz von Trinkwasseruntersuchungsstellen zu überprüfen", beurteilt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nach seinen jüngsten Erfahrungen. Im Hinblick auf die Novellierung der Trinkwasserverordnung und die europäische Dienstleistungsrichtlinie fordert der Verband Maßnahmen, die aktuelle und korrekte Daten in den amtlichen Listen der anerkannten Laboratorien gewährleisten.
Der VUP hatte nach einer ersten Initiative im Jahr 2007, im März 2009 erneut eine Stichprobe von zwei dieser Landeslisten kritisch gesichtet und die Länder auf mehrere gravierende Mängel in beiden Zusammenstellungen hingewiesen (
VUP Info 09.034). Die Länder hatten daraufhin diese Veröffentlichungen überarbeitet. Eine erneute Sichtung der nun korrigierten Listen habe ergeben, dass weiterhin grob fehlerhaft Kompetenzen herausgestellt würden, die nicht vorhanden seien.
So führte ein Bundesland trotz entsprechender Hinweise aus der Branche längst nicht mehr existierende Laborbetriebe auf, zudem noch mit Akkreditierungen die älter als 5 Jahre und damit längst nicht mehr gültig sind. In einem weiteren Fall sei bei einem Unternehmen in der Akkreditierungsurkunde ausdrücklich mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser ausgenommen. Dennoch stellt das Land die mikrobiologische Kompetenz dieses Unternehmens in seiner Liste heraus. Besonders fatal sei es, wenn Laboratorien der Trinkwasserversorger die Kompetenz zur amtlichen Kontrolle ihres eigenen Wassers erhalten, indem deren Labor, das nicht über die notwendigen Voraussetzungen der Akkreditierung verfüge, dennoch in der Landesliste geführt werde, so der VUP.
"Aus der Sicht des Verbrauchers aber auch der zugelassenen Laboratorien sind derartig fehlerhafte Zusammenstellungen nicht hinnehmbar", stellt Sven Deeg, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) heraus. Schließlich vertrauen die örtlichen Gesundheitsämter auf die Richtigkeit der Angaben zur Fachkompetenz. Diese empfehlen die hier aufgeführten Laboratorien ohne weitere Überprüfung für amtlichen Kontrollen zur Sicherung der Volksgesundheit.
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung befürchtet der Verband nun, dass die Länder die Forderung nach Aktualität und Korrektheit dieser Listen zukünftig kaum noch erfüllen können. Bisher bestand nämlich für die Länder lediglich die Verpflichtung, die im Bundesland ANSÄSSIGEN Trinkwasser-Untersuchungsstellen zu veröffentlichen. Diese Listen werden zukünftig jedoch umfangreicher und auch Laboratorien anderer Länder und Staaten aufführen. Denn unter Beachtung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht die zu erwartende Novelle dann vor, auch alle im Bundesland TÄTIGEN nicht regional ansässigen Laboratorien herauszustellen.
"Wenn sich die bisher gezeigten Nachlässigkeiten mancher Bundesländer fortsetzen, erwarten wir ein Chaos", zeigt sich Deeg verärgert. Der Verband regt daher an, am Beispiel der online-Umweltdatenbank "Resymesa" die Untersuchungsstellen aller Länder zukünftig zentral zu erfassen und den Datenbestand zu überwachen. Der Nutzer könnte hier zunächst nach regionaler Ansässigkeit filtern, sich aber auch bundesweit über die amtlich zugelassenen Anbieter von Trinkwasseruntersuchungen einen Überblick verschaffen. Den Länderministerien sei es durch eine entsprechende Verlinkung ebenso möglich, direkt auf eine Selektion der Unternehmen ihres Bundeslandes zu verweisen.