Kostensteigerung und Wettbewerbsbeeinflussung durch DAkkS ausschließen !
VUP im Dialog mit dem Vertreter der Privatwirtschaft in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der DAkkS
Als gegenwärtig einziger privatwirtschaftlicher Gesellschafter der neuen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sieht sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zukünftig auch mit den Erwartungen der Branche der Prüflaboratorien an das wirtschaftliche und organisatorische Handeln der DAkks konfrontiert. Auf Initiative des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) trafen sich jetzt VUP-Vizepräsidentin
Petra Harkányi und VUP-Geschäftsführer
Sven Deeg mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und BDI-Vertreter im Aufsichtsrat der DAkkS,
Dr. Thomas Holtmann. Gesprächspunkte und Ergebnisse waren:
Kosten der Akkreditierung
Die neue Gebührenverordnung einhergehend mit der Vorgabe des kostendeckenden Wirtschaftens der DAkkS erfüllt die Branche mit großer Sorge.
"Über unsere Mitglieder werden wir zukünftig Vergleichszahlen zusammenstellen und auf diese Weise eventuelle Kostensteigerungen dokumentieren", kündigt der VUP an und bittet den BDI, der Zusage, dass es durch die Umstellung nicht zu Kostensteigerungen für die Konformitätsbewertungsstellen kommen wird, größte Beachtung zu schenken.
Flexible, zeitnahe Arbeitsweise
Sorge bereitet dem VUP auch der erheblich gestiegene staatliche Einfluss auf die Organisation der Akkreditierungstätigkeit. Hierdurch dürfe es zukünftig nicht zu bürokratiebedingten Verzögerungen in den Verfahren kommen.
Die Laboratorien seien in ihrem wirtschaftlichen Erfolg auf eine flexible, zeitnahe Akkreditierung angewiesen.
Mittelbare Wettbewerbsbeeinflussung
Staatliche Konformitätsbewertungsstellen sind von den Gebühren der Akkreditierung befreit. Diese Stellen treten am Markt jedoch oft als Mitbewerber der privatwirtschaftlichen Laboratorien auf.
Nach Auffassung des VUP müsse daher schon jetzt geregelt werden, dass diese Kostenbefreiung der staatlichen Mitbewerber nicht von diesen als mittelbare Wettbewerbsvorteile genutzt werden können. Auch müsse – vor dem Hintergrund des Gebots des kostendeckenden Wirtschaftens der DAkkS - ausgeschlossen sein, dass die privatwirtschaftlichen Unternehmen durch ihre Zahlungen die Kosten der gebührenbefreiten staatlichen Stellen mitfinanzieren.
Hier erwartet der VUP eine uneingeschränkte Transparenz: So müssten von der DAkkS alle gebührenbefreiten staatlichen Unternehmen offen gelegt werden und für die privatwirtschaftlichen Mitbewerber stets einsehbar sein. Auch sei es unabdingbar, dass der tatsächliche Aufwand der DAkkS für diese gebührenbefreiten Akkreditierungen gemäß der Gebührenordnung erfasst und ebenfalls veröffentlicht werde. Nur so könne nachvollzogen werden, dass diese Kosten nicht von der Privatwirtschaft sondern durch gesonderte staatliche Transferzahlungen an die DAkkS getragen werden. Diese Transferzahlungen sollen, nach Anraten des VUP, zudem im Haushaltsabschluss der DAkkS gesondert ausgewiesen werden.
Um den Auftrag der Interessenvertretung der Privatwirtschaft optimal zu erfüllen, regte der VUP abschließend an, baldmöglichst unter der Federführung des BDI ein regelmäßig tagendes Gremium zu etablieren, dem die Verbände der akkreditierten Unternehmen angehören.