Akkreditierung
Auch Laboratorien der öffentlichen Hand sollen zukünftig bezahlen !
Erfolgreiche VUP-Initiative - Verwaltungskostengesetz soll geändert werden - BMWi reagiere überraschend schnell
Die Gebühren der Akkreditierung öffentlicher Einrichtungen sollen zukünftig in gleicher Weise berechnet und beglichen werden, wie die der privatwirtschaftlichen Unternehmen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium für Wirtschaft jetzt bekanntgab. Das BMWi reagierte damit überraschend schnell auf die vorgetragenen Bedenken des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), der in der gegenwärtigen Gebührenbefreiung staatlicher und kommunaler Mitbewerber eine nicht hinnehmbare Belastung der mittelständischen privaten Laboratorien verspührt.
Ursache der Problematik ist das Verwaltungskostengesetz (
VwKostG) des Bundes, das in § 8 vorsieht, dass öffentliche Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände von der Zahlung von Gebühren grundsätzlich befreit sind. § 8 (4) schränkte diese Befreiung bisher für lediglich acht Behörden ein, wie z.B. die Pysikalisch-Technische Bundesanstalt, die Bundesanstalt für Bodenforschung oder das Bundessortenamt. Eine Ausnahme für die nunmehr hoheitlichen Leistungen der Akkreditierung war bisher dagegen nicht vorgesehen.
Aus der Gebührenbefreiung resultierte eine finanzielle Unterdeckung der DAkkS (Deutsche AkkreditierungsStelle, Jahresbudget: rund 20 Mio. Euro) von mindestens 20 %. In den wenigen Monaten seit dem Übergang des deutschen Akkreditierungswesens von privatwirtschaftlichen Akkreditierungsstellen zur nunmehr behördengleich handelnden DAkkS hatten die privatwirtschaftlichen Laboratorien subjektiv eine deutlichen Kostensteigerung wahrgenommenen. In diesem Zusammenhang befürchtete man, mit den eigenen Gebühren zukünftig auch die Leistungen der gebührenbefreiten öffentlichen Laboratorien mitfinanzieren zu müssen. Dass diese subventionierten Unternehmen oft als Konkurrenten auf dem Markt auftreten, verschärfte die Diskussion zudem erheblich (VUP-Info
10.061).
Der VUP hatte diesen Sachverhalt zuletzt Ende Juni 2010 dem BMWi vorgetragen und dabei den mit dem Vorsitz im DAkkS-Aufsichtsrat betrauten Bundesverband der Industrie (BDI) um Unterstützung gebeten. Mit überraschender Schnelligkeit hat das Ministerium jetzt (30.07.2010) reagiert und einen Entwurf zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes vorgelegt. Würde der Bundestag diesen Änderungen zustimmen, wäre die Gebührenordnung der DAkkS (AkkStelleG-GebV) zukünftig uneingeschränkt auch auf alle zu akkreditierenden öffentlichen Stellen anzuwenden.
Denn als neunte Ausnahme soll nun die Akkreditierungsstelle in diese Ausnahmeregelung aufgenommen werden. In der Begründung heißt es hierzu seitens des BMWi:
"Nach der bisherigen Rechtslage kann die Akkreditierungsstelle für 20 % aller von ihr vorgenommenen Akkreditierungen keine Gebühren erheben, da diese für behördliche Konformitätsbewertungsstellen erbracht werden. Den Leistungen der Akkreditierungsstelle an die bislang gebührenbefreiten Gebietskörperschaften steht auch kein adäquater Ausgleich durch öffentliche Leistungen an die Akkreditierungsstelle gegenüber: Die Akkreditierungsstelle ist ihrerseits in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet, öffentliche Stellen, insbesondere der Länder, in das Akkreditierungsverfahren einzubinden und deren Aufwand zu vergüten. Durch die hierdurch entstehende Finanzierungslücke ist die durch Artikel 4 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vorgesehene Ausstattung der nationalen Akkreditierungsstelle mit geeigneten finanziellen Mitteln nicht gewährleistet.
Hinzu kommt, dass durch die einseitige Gebührenbefreiung der behördlichen Konformitätsbewertungsstellen der Wettbewerb zwischen diesen und privaten Konformitätsbewertungsstellen verzerrt wird. Das belastet vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, was den Zielsetzungen der Bundesregierung zur Entlastung gerade dieses Wirtschaftsbereichs zuwider läuft."Mit der Gesetzesänderung hätte der VUP sein Ziel erreicht, dass die Kosten der Akkreditierung öffentlicher Einrichtungen nicht durch die Gebühren der privatwirtschaftlichen Unternehmen mitfinanziert werden und sich auch die mit Steuergeldern subvebntionierten Mitbewerber dem beachtlichen Kostenaufwand eines hoheitlich akkreditierten Qualitätsmanagements stellen müssen, zeigt sich VUP-Geschäftsführer
Sven Deeg über diese jüngste Entwicklung noch zurückhaltend erfreut und dankt dabei auch dem BDI für die Unterstützung in diesem Anliegen.