VUPinar Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?
Was kommt, was droht, was können Labor- und Prüfunternehmen tun?
Datum: 07.06.2023
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort:
online via MS-TEAMS
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) sollen im beruflichen Umfeld künftig umfassender geschützt werden. Für die Meldung von Verstößen sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden - eine Pflicht, die in Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ab Dezember 2023, für größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden bereits ab Mitte Juni 2023 greifen soll. So will es das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz, das in Kürze in Kraft treten soll.
Was bedeutet diese zukünftige gesetzliche Regelung zum Hinweisgeberschutz für Unternehmen der Labor- und Prüfbranche, die sich in "sensiblen" Regelungsbereichen des Umwelt-, Verbraucher- oder Gesundheitsschutzes bewegen? Was ist im Detail vorgesehen und wovon sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden betroffen? Wie muss und kann ich mich - ggfs. auch gemeinsam mit anderen - auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereiten?
Diese und weitere inhaltliche wie praktischen Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz sollen im Rahmen dieses VUPinars im Zentrum stehen. Der VUP will diese Veranstaltung auch dazu nutzen, um zu ergründen, ob und inwieweit verbandlich getragene, gemeinsame Aktivitäten und Angebote von Seiten der Laboratorien und Mitglieder unterstützt werden.
Für das VUPinar konnte der VUP folgende Vortragende gewinnen:
- RAín Inken Garbe, Syndikusrechtsanwältin, Bundesverband DER AGRARHANDEL e. V.
Inken Garbe wird auf wesentliche Inhalte des momentanen Gesetzesstandes eingehen und die Konsequenzen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende aufzeigen. Ferner wird sie einen Blick in den entstehenden "Markt" der Dienstleistungen rund um die Erfüllung der kommenden gesetzlichen Verpflichtungen werfen und darüber berichten, wie der Bundesverband Agrarhandel seine Mitglieder bei der Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützen will.
- Dr. Thomas-Benjamin Seiler, Geschäftsführender Direktor, und Catarina Martins, Juristin, Hygiene-Institut des Ruhrgebiets
Dr. Thomas Seiler und seine Kollegin Catarina Marins werden einen Einblick geben, wie sich das Hygiene-Institut auf die Erfüllung der kommenden gesetzlichen Verpflichtungen vorbereitet und was diese für die Praxis in Laboratorien bedeuten (könnten). Welche Fallstricke, welche Fragen sind damit verbunden, wo und mit wem gilt es, welche Probleme und Herausforderungen zu lösen? In diesem Praxisbeitrag sollen diese Erfahrungen sichtbar werden.
Hier geht`s zur Anmeldung:
VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz: und jetzt?
Teilnahmebeitrag (plus):
VUP-Mitglieder: 30,00 €
Nichtmitglieder: 90,00 €
Mit dem VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz: und jetzt?" setzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e. V. (VUP) sein neues Format für Weiterbildung und Wissenstransfer in der Prüf- und Laborbranche fort. In kompakten, meist virtuellen Veranstaltungen sollen Themen der Branche mit kompetenten internen und externen Referenten aufgegriffen und vertieft werden.
Die Teilnahme an VUPinaren steht Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern des VUP - und damit allen Interessierten am jeweiligen Thema aus Laboratorien sowie der Fachöffentlichkeit offen. Je nach Klassifizierung eines VUPinars (basis, plus, superior) werden Teilnahmebeiträge erhoben, sowohl von Nicht-Mitgliedern als auch (teilweise) von Mitgliedern.
Der individuelle Zugangslink wird nach Überweisung des Teilnahmebetrages, rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. VUPinare werden nur beim Erreichen festgelegter Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt. Im Falle der Klassifizierung plus liegt diese bei 10 Teilnehmenden.