BMEL
Tierische Nebenprodukte Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 – Laboruntersuchungen
Behördlicher Hinweis nach Audits der EU-Kommission
Nach einem EU-Audit zu verarbeitetem tierischem Protein in Deutschland wurde festgestellt, dass die Untersuchungen der Eigenkontrollen der Unternehmer und die Kommunikation der Laborergebnisse nicht in allen Fällen verordnungskonform erfolgten. Darauf weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem Schreiben an Laborverbände hin, das der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) mit der Bitte um Beachtung als download zur Verfügung stellt:
Download: Schreiben des BMEL