Corona
Bayerische Landesbehörde bestätigt Systemrelevanz von Untersuchungslaboren
Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist der Auffassung, dass Untersuchungslabore im Bereich der Gesundheit/Lebensmittelsicherheit/Wasserversorgung der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind und bestätigt somit die Auffassung des Deutschen Verbandes Unabhänggier Prüflaboratorien (VUP). Dem Vernehmen nach sind in Bayern die Gesundheitsämter mittlerweile darüber informiert.
Aus dem LGL, der zentralen Gesundheitsbehörde in Bayern, liegt dem VUP nun eine Mitteilung und Information vor, die im Sinne der vom Verband geforderten Klarstellung hinsichtlich der Systemrelevanz von gewissen privatwirtschaftlichen Untersuchungslaboren ist. Dort heisst es, dass
"...alle Unternehmen, die als Untersuchungslabore im Bereich der Gesundheit/Lebensmittelsicherheit/Wasserversorgung tätig sind, der kritischen Infrastruktur im Sinne Ziffer 3 der [in Bayern erlassenen, Anm..d.V.] Allgemeinverfügung „Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ v. 13.03.2020, die Regelungen zur Schulschließung und zu Betreuungseinrichtungen enthält, zuzurechnen ist (sic!). Wir bestätigen Ihnen auch allgemein, dass alle Untersuchungslabore im Bereich der Gesundheit/Lebensmittelsicherheit/Wasserversorgung eine Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung/Lebensmittelversorgung/Wasserversorgung sind."
Wie zu vernehmen, sind mittlerweile die Gesundheitsämter in Bayern über diese Einschätzung unterrichtet und werden die entsprechenden Laboratorien nun kurzfristig informiert.
Wegen der Landeszuständigkeiten im Bereich des Infektions- und Katastrophenschutzes hat diese Einschätzung und Vorgehensweise zunächst nur unmittelbare Relevanz in Bayern. Der VUP rät allen Laboratorien in anderen Bundesländern weiterhin, auf die zuständigen (Gesundheits-)Behörden vor Ort und/oder im eigenen Bundesland zuzugehen und entsprechende (auch landesweite) Klarstellungen und Vorgehensweisen zur Systemrelevanz priwatwirtschaftliche Dienstleistungslaboratorien einzufordern. Die Einschätzung und Vorgehensweise Bayerns kann hierbei durchaus als beispielgebend herangezogen werden.
Im Rahmen von Allgemeinverfügungen haben die Länder definiert, welche Bereiche, Unternehmen und Berufsgruppen zur sogenannten "kritschen Infrstruktur" zählen. Zunächst ging es in diesen Verfügungen um die Frage der Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung für Beschäftigte aus Unternehmen der kritischen Instrastruktur. Für die Laboratorien ist diese Einstufung aber vor allem auch elementar zur Aufrechterhaltung des Laborbetriebs im Infektionsfall bzw. bei zunehmend verschärften Einschränkungen des öffentlichen Lebens.