Corona
Systemrelevanz von Kalibrierlaboratorien
In den letzten Tagen erreichten den VUP verstärkt Nachfragen von Kalibrierlaboratorien zur Frage der Systemrelevanz ihrer Dienstleistungen. Grundsätzlich sieht der Verband Prüf- und damit auch Kalibrierdienstleistungen als krisenwichtige und systemrelevante Bausteine zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen und Versorgungsbereiche, z.B. in der Gesundheitsversorgung. Wegen föderativer Zuständigkeiten tun sich allerdings Bundesbehörden weiterhin schwer, Klarstellungen in dieser Frage zu liefern.
Zuletzt hatte sich der VUP in der Frage der Systemrelevanz privatwirtschaftlicher Prüfdienstleistungen an die Bundesminister des Inneren, für Gesundheit und für Landwirtschaft gewandt und für bundeszentrale Klarstellungen gewandt. Offizielle Antworten auf das VUP-Schreiben stehen zwar noch aus, zumindest aber das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat Lebensmittellabore in einer offiziellen Leitlinie bereits als Teil der so genannten "kritischen Infrastruktur Ernährung" eingestuft. Für Trinkwasseruntersuchungsstellen gibt es in zahlreichen Bundesländern dazu offizielle behördliche Verfügungen und Schreiben, auf die der Verband aufmerksam gemacht hat (siehe download-Bereich).
Der Verband fühlt sich in seiner Auffassung hinsichtlich der Systemrelevanz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien z.B. von Verfügungen der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, die empfehlen, die in der so genannten BSI-Kritis-Verordnung genannten Bereiche systemrelevanter Branchen und Berufe "im Zweifel weit auszulegen". Auch aus einer Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2020 zur Frage der Aufrechterhaltung der Freizügigkeit von "systemrelevanten Grenzgängern" ist speziell auch für den Arzneimittel- und Medizinproduktebereich die "mittelbare" Systemrelevanz von gewissen Dienstleistungen entlang der Lieferkette zu vernehmen. Prüf- und Kalibrierdienstleistungen, die für das sichere und rechtskonforme Inverkehrbringen derartiger und weiterer Produkten notwendig sind, sollten damit also auch gemeint sind.
Solange explizite übergeordnete Klarstellungen hinsichtlich der Systemrelevanz gewisser Labordienstleistungen fehlen, rät der VUP im Falle des berechtigten Wunsches nach einer offiziellen Bestätigung der Systemrelevanz, Kontakt zu den Behörden vor Ort, in der Regel den Gesundheitsbehörden aufzunehmen. Unter Umständen kann auch eine sogenannte "Kundenbestätigung" von Seiten eines als systemrelevant eigestuften Unternehmens ein erster Schritt sein. In diesem Fall bestätigt der Auftraggeber dem Labor, auf dessen Prüf- und Kalibrierdienstleistung angewiesen zu sein.