Mantelverordung (Ersatzbaustoffe)
VUP mit aktualisierter Stellungnahme gegenüber Bundesrat
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Mantelverordnung, insbesondere zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aktualisiert und den Bundesländern übermittelt. Hintergrund sind die wiederauflebenen Beratungen im Bundesrat zu diesem umweltpolitischen Großvorhaben.
In seiner aktualisierten Stellungnahme plädiert der Verband insbesondere für ein durchgängiges Zulassungsprinzip für die Untersuchungsstellen, die Probenahme und Analytik durchführen. Nach Prüfung des momentan kursierenden Entwurfs befürchtet der Verband, dass Probenahmen von Bodenmaterial- und Baggergut am Anfallort unterschiedlichen „Zulassungsprinzipien“ für die Untersuchungsstellen unterliegen. Die im kursierenden EBV-Entwurf (aus März 2020) angestrebte Harmonisierung hinsichtlich der Probenahme nach LAGA PN 98, die der Verband begrüßt, würde so unterlaufen.
Bezugnehmend auf sein jüngst verabschiedetes Positionspapier "Probenahme und Analytik im Umweltbereich", in dem sich der Verband grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik ausspricht, fordert der Verband, dass dieses grundsätzliche Einheitsgebot auch in der Mantelverordnung, wo immer möglich und zumindest über die durchgängige Forderung nach einer Akkreditierung für Probenahme und Analytik, gewahrt bzw. berücksichtigt ist. Formulierungen im momentan kursierenden Entwurf der EBV besorgen den VUP, dass das Akkreditierungserfordernis für die Probenahme und Analytik nicht klar genug geregelt ist.
Im Bundesrat sollen die Beratungen zu diesem umweltpolitischen Großvorhaben am 09.und 10.09.2020 fortgesetzt werden. Nachdem der Regierungsentwurf des BMU aus 2017 im Bundesrat lange "auf Eis" lag, sollen die Beratungen nun auf Basis eines "Kompromissvorschlags" zur besonders umstrittenen Ersatzbaustoffverordnung, der im März 2020 bekannt wurde, bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Download: Aktualisierte VUP-Stellungnahme MantelV/EBV