"Zweiklassen-Probenahme" gefährdet Vollzug und Schutzvorstellungen der Mantelverordnung!
Gemeinsamer Appell an Bundesländer
In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesländer warnen Experten aus Probenahme und Analytik im Feststoffbereich vor einer "Zweiklassen-Probenahme" in der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe), die in dieser Woche im Bundesrat beraten wird.
Anlass zu diesem kurzfristigen gemeinsamen Appell sind Anträge einzelner oder mehrerer Bundesländer, Qualitäts- und Zulassungsvorgaben für die Probenahme und Analytik zwischen der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu differenzieren, aus Sicht der Unterzeichnenden gar "zu nivellieren". Diese "Untergrabungsversuche hinsichtlich einer ordnungsgemäßen, fachlich kompetenten und unabhängigen Probenahme" sollten die Bundesländer wieder einstellen, wie die Experten aus VUP, V18 und ITVA gemeinsam fordern. Stattdessen sprechen sie sich für ein durchgängiges und hohes Qualitäts- und Zulassungsniveau in der Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) aus.
Bereits Mitte August hatte der VUP in einem Schreiben an die Umweltministerien der Länder Änderungen hinsichtlich der Qualifizierung der Probenahme im damals vermeintlich konsensfähigen Entwurf zur Ersatzbaustoffverordnung eingefordert. Im Vorfeld der in dieser Woche stattfindenen Beratungen im Umweltausschuss des Bundesrates scheint dieser Konsens vor allem auch zulasten einer qualifizierten und qualitätsgesicherten Probenahme aufgekündigt, was die Experten aus dem Deutschen Verband Unabhängiger Prüfaboratorien (VUP), der Vereinigung der Sachverständigen und
Untersuchungsstellen nach §18 Bundes-Bodenschutzgesetz (V18) und des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA) nun zum gemeinsamen Schreiben veranlasst hat.
download: Gemeinsamer Appell zur Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe)