Probennahme Trinkwasseranalytik
Ein "DAkkS-konformes" Gestaltungsmodell?!
Ausgehend von einem Beschwerdefall hinsichtlich der Gestaltung einer unparteilichen Probenahme für die Trinkwasseranalytik gemäß Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) wurden dem Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) folgende Modelle mitgeteilt, die von der DAkkS akzeptiert wurden. Daraus ergeben sich wichtige und drängende Fragen im Interesse einer möglichst klaren und einheitlichen Akkreditierungs- und Zulassungspraxis:
Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde gegenüber der DAkkS über ein notifiziertes Trinkwasserlabor, dem vorgeworfen wurde, die neuen Vorgaben der TrinkwV, insbesondere auch die neuen Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 zur notwendigen Unparteilichkeit (der Probenahme) nicht umzusetzen. Dieser Fall konnte dem Vernehmen nach nun mit der DAkkS "gelöst" werden, indem dem betroffenen Labor folgende möglichen Gestaltungsoptionen eröffnet wurden:
- Durchführung der Probenahme für die Zwecke der TrinkwV mit eigenen, festangestellten Mitarbeitern/Probenehmern des Labors.
- Durchführung der Probenahme mit externen Personen/"freien Mitarbeitern" (nicht mehr mit Institutionen bzw. deren Arbeitgebern), die auf dem Vertragswege in die Akkreditierung und Verantwortung (v.a. auch für die Unparteilichkeit) des Labors eingebunden werden.
- Durchführung der Probenahme durch eine (zumindest für die Probenahme) akkreditierte, für die Zwecke der TrinkwV entsprechend auch notifizierte, andere Firma im Wege der Unterauftragsvergabe durch das beauftragte Labor.
Zur Umsetzung dieser "DAkkS-konformen"-Gestaltungsmodelle wurde dem Labor eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt.
Die eröffneten Gestaltungsmodelle stehen durchaus in Übereinstimmung mit der VUP-Grundsatzpositionierung zur Probenahme und Analytik im Umweltbereich. Allerdings verzerren sie den Wettbewerb, wenn sie nur im Einzelfall Anwendung finden und nicht explizit Einzug halten in das Regelwerk der DAkkS bzw. in das von der Länderarbeitsgemeinschaft Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) geplante Fachmodul Trinkwasser.
Beispielsweise sieht die (auf der DAkkS-Seite veröffentlichte und damit "gültige") DAkkS-Regel 71 SD 4011 immer noch Verträge mit dem "Arbeitgeber/der Anstellungskörperschaft" vor. Hier muss dringend Klarheit geschaffen und die Regel entsprechend zurückgezogen oder revidiert werden! Ferner muss auch geklärt werden, ob und wie obige Gestaltungsmodelle mit den geplanten Vorgaben der Länder im Rahmen des Fachmoduls Trinkwasser in Einklang zu bringen sind. Hier sind für Wasserversorger und Krankenhäuser bislang "Ausnahmen" von der direkten vertraglichen Probenehmereinbindung vorgesehen, die nach Auffassung des VUP obigen Gestaltungsmodellen widersprechen.
Der VUP wird in Schreiben an die DAkkS, LAUG und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Fragestellungen aufwerfen und im Interesse eindeutiger und einheitlicher Akkreditierungs- und Zulassungsbedingungen für die betroffenen Trinkwasserunterschungsstellen auf Klärung drängen.