EU-Kommission
Beschluss zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel
Beschluss vom 13.07.2022
Folgendes Regelwerk wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 19.07.2022 verkündet:
Regelwerk: Beschluss (EU) 2022/1244 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2030.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt das Regelwerk als download zur Verfügung.