Bundesrat
VUP positioniert sich zur Trinkwasserverordnung
Ablehnung neuer Berichtspflichten an das UBA
Im Vorfeld der für den 15.03.2023 angesetzten Beratung des Bundesrat-Gesundheitsausschusses zur 2. Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) den zuständigen Gesundheitsministern ein Positionspapier übermittelt.
Kernpunkte der Positionierung gegenüber den Bundesländern sind die nachdrückliche Ablehnung einer vorgesehen Berichtspflicht für Trinkwasseruntersuchungsstellen an das Umweltbundesamt (UBA) sowie die erneute Forderung nach der zügigen Inkraftsetzung einer Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung (TUV).
Insbesondere die geplante Berichtspflicht (§ 53 Absätze 4 und 5 TrinkwV) trifft auf Unverständnis. "Warum nun privatwirtschaftliche Akteure, die zugelassenen Untersuchungsstellen, von Rechtswegen zur Meldung von Daten für diese Zwecke verpflichtet werden, ist (womöglich verfassungsrechtlich) höchst fraglich und weiterhin umstritten", so der VUP-Geschäftsführer Anton Blöth in seinem Schreiben an die Bundesländer.
Zudem verweist der Verband auf die hierzu fehlende Rechtsfolgenabschätzung in dem Änderungsentwurf. Nach eigenen Schätzungen würde der Branche ein Erfüllungsaufwand von rund 3 Mio € alleine für die Einrichtung entstehen - verbunden mit jährlichen Folgekosten von rund 500.000 Euro.
VUP-Mitgliedern stehen weitere Informationen zum Verordnungsgang sowie die neuerliche Positionierung des Verbandes auf "MeinVUPortal" zur Verfügung.