Bundesrat
Zustimmung für Hinweisgeberschutzgesetz
Inkrafttreten voraussichtlich im Juni 2023
Der Bundesrat hat am 12.Mai 2023 dem geänderten Gesetz zum Hinweisgeberschutz zugestimmt. Damit wird das Gesetz voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten und von Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden die Einrichtung von Meldestellen für Hinweisgebende aus der Arbeitnehmerschaft fordern. Was das im Einzelnen für Unternehmen der Labor- und Prüfbranche bedeutet und wie man sich darauf einstellen kann, darauf will der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) in einem VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?" am 07.06.2023 eingehen.
Im Rahmen des VUPinars werden versierte ReferentInnen sowohl Inhalte der kommenden gesetzlichen Regelungen als auch erste praktische Erfahrungen aus Laborsicht vortragen. Mehr Informationen zum VUPinar sind hier zu finden.
Zur direkten Anmeldung für das VUPinar geht es hier: VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz: und jetzt?
Teilnahmebeitrag (VUPinar plus):
VUP-Mitglieder: 30,00 €
Nichtmitglieder: 90,00 €
Link: Pressemitteilung des Bundesrates zum Hinweisgeberschutzgesetz
Quelle: Bundesrat