DAkkS
Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Antragsstellung
Elektronische Antragserstellung ab Jahresbeginn 2025
Im Zuge des Inkrafttretens des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) auf den Wegfall der Pflicht zur schriftlichen Antragstellung hin. Mit Beginn des neuen Jahres ist somit eine elektronische Antragstellung bei der DAkkS entweder über das DAkkS-PORT oder durch E-Mail-Versand des elektronischen Antragsformulars und der Anlagen möglich, worauf der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hinweist.