Bundesregierung
Streichung der Meldepflicht gemäß LFGB in Aussicht
Kabinettsbeschluss zur Fortsetzung des Bürokratieabbaus
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt die vom Bundeskabinett am 05.11.2025 in Aussicht gestellte Streichung von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ausdrücklich. Die Labormeldepflicht gemäß § 44 (4a) und (5a) LFGB stellt seit Langem eine vom Verband kritisierte bürokratische Belastung für Laboratorien, die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft sowie den behördlichen Vollzug dar.
Die Maßnahme ist Teil des Entlastungspakets, das im Rahmen der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung verabschiedet wurde. Ziel des Pakets ist es, die deutsche Wirtschaft insgesamt von Bürokratiekosten zu entlasten und Verfahren auf nationaler Ebene einfacher, schneller und flexibler zu gestalten.
Mit dem aktuellen Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung ihre Initiative zum Bürokratieabbau konsequent fort. Vorgesehen sind Vereinfachungen in zahlreichen Regelungsbereichen – von Verbraucherschutz und Menschenrechten bis hin zum Steuerrecht – ohne dabei bestehende Standards abzusenken. Insgesamt wird eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro erwartet.
Die Streichung von Meldepflichten im LFGB soll bis Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet sein. Die Abschaffung der Meldepflicht für Laboratorien war bereits von der 21. Verbraucherschutzministerkonferenz als nicht zielführend bewertet und der Bundesregierung zur Aufhebung empfohlen worden. Der VUP hatte diese Regelung seit Jahren als unverhältnismäßigen und praxisfernen Verwaltungsaufwand kritisiert. Mit der nun beschlossenen Streichung wird eine wesentliche Forderung des Verbandes endlich umgesetzt
Link: Bericht der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss vom 05.11.2025