EBV
VUP positioniert sich zur geplanten schnellen Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat seine Position zur geplanten zweiten („schnellen“) Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) veröffentlicht. In dem Positionspapier setzt sich der Verband kritisch mit dem Zwischenbericht des Umweltbundesamtes (UBA) „Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung“ (UBA-Texte 140/2025) auseinander und formuliert konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Verordnung.
Ziel des UBA-Zwischenberichts waren vermeintlich kurzfristig umsetzbare Anpassungen der EBV, mit denen deren Praxistauglichkeit verbessert werden soll. Einer der Vorschläge betrifft die Einführung des Säulenkurztests als einheitliches Analyseverfahren für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Fremdüberwachung (FÜ). Nach intensiven Beratungen in seiner Projektgruppe Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) lehnt der VUP eine Festlegung auf ein einziges Untersuchungsverfahren jedoch ausdrücklich ab.
Die derzeit in der EBV zugelassenen Verfahren nach DIN 19528 und DIN 19529 sind genormt, validiert und fachlich als gleichwertig anzusehen. In dieser Einschätzung sieht man sich in Übereinstimmung mit dem Fachbeirat Bodenuntersuchungen beim Bundesumweltministerium (BMUKN). Eine Beschränkung auf nur ein Verfahren würde nach Einschätzung des VUP nicht zu einer höheren Praxistauglichkeit führen, sondern vielmehr bestehende Laborkapazitäten überlasten und die Flexibilität der Untersuchungsstellen erheblich einschränken.
Der Verband betont, dass die Entscheidung über das jeweils geeignete Analyseverfahren weiterhin bei den Betreibern der Aufbereitungsanlagen liegen sollte, um den unterschiedlichen betrieblichen, fachlichen und methodischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Eine grundsätzliche methodische Festlegung sollte erst nach Abschluss des wissenschaftlichen Monitorings im Jahr 2027 und auf der Grundlage belastbarer Ergebnisse erfolgen.
Darüber hinaus spricht sich der VUP im Rahmen einer schnellen Novelle der EBV für eine flexiblere Handhabung der Normenstände aus. Die Normen und ihre jeweiligen Ausgabestände sollten aus dem Verordnungstext in Anlage 5 der EBV überführt werden, um einen einheitlichen, bürokratisch schlanken Aktualisierungsprozess zu ermöglichen. Dies würde eine zeitnahe Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse erleichtern und die Praxistauglichkeit der Verordnung deutlich erhöhen.
Der VUP appelliert an das federführende Bundesumweltministerium, die Anliegen der betroffenen Untersuchungsstellen im weiteren Gesetzgebungsprozess angemessen zu berücksichtigen und die EBV praxisnah sowie wissenschaftlich fundiert weiterzuentwickeln.
Link: VUP-Position für "schnelle" Novelle der EBV