DAkkS
Beschluss des OVG zur Klage gegen Gebührenbescheide
Bedeutung für bereits eingelegte Widersprüche
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich die Zulassung eines Berufungsverfahrens in einem Rechtsstreit zu Gebühren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) abgelehnt (Az. OVG 1 N 79/23). Mit diesem Berufungsverfahren sollten, wie der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) bereits berichtete, grundlegende Fragen zur aktuellen Gebührenpraxis der DAkkS juristisch geklärt werden. Gegen den Beschluss des OVG wurde zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.