VUP-Position
Streichung der Meldepflicht nach LFGB stärkt Labore und Verbraucherschutz
Verband nimmt zu BMLEH-Bürokratieabbaugesetz Stellung
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt in seiner Verbandsstellungnahme die geplante Abschaffung der Meldepflichten für Labore nach § 44 Absätze 4a und 5a LFGB, wie sie im aktuellen Entwurf des Bürokratieabbaugesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) vorgesehen ist.
Mit der Streichung dieser nationalen Meldepflicht setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für den Abbau unnötiger Bürokratie, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Labore und eine zielgerichtete Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die bisherige Regelung hatte keinen nachweisbaren Mehrwert für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, führte jedoch zu erheblichem Mehraufwand, Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Labore im europäischen Vergleich.
"Die Abschaffung der Meldepflicht ist ein notwendiger Schritt, um eine ineffiziente und zwecklose Vorschrift zu beseitigen. Sie entlastet Labore, Unternehmen und Behörden und schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit", betont der VUP. Mit dem Wegfall der Vorschrift rücke die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Lebens- und Futtermittelsicherheit wieder in den Fokus. Der Laborverband fordert eine zügige Umsetzung der Gesetzesänderung, um die Ressourcen wieder gezielter für den gesundheitlichen Verbraucherschutz entlang der Lebens- und Futtermittelkette einzusetzen.
Download: VUP-Stellungnahme zum RefE BMLEH-Bürokratierückbaugesetz