Auch DAkkS-Gebührenordnung im Focus des Bundestages ?
Bundestag beschließt Strukturreform des Gebührenrechts
Der Bundestag hat eine Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes beschlossen, dieses gab das Bundesministerium des Inneren (BMI) am 15.03.2013 in einer Nachricht bekannt. Künftig sollen sich Unternehmen schnell, einfach und zuverlässig einen Überblick über Gebühren des Bundes verschaffen können, heißt es in der Absichtsbekundung des BMI.
Zu diesem Zweck würden die bislang in ca. 200 Gesetzen und Verordnungen geregelten Verwaltungsgebühren des Bundes in einheitlich aufgebauten Gebührenverordnungen der Bundesministerien mit übersichtlichen Gebührenverzeichnissen zusammengefasst. Die Gebührenberechnung soll künftig für Unternehmen transparent, verständlich und klar nachvollziehbar sein. Dieses würde durch die Ausrichtung der Gebührenkalkulation auf betriebswirtschaftliche Grundsätze erreicht.
Inwieweit auch die von der Branche der Dienstleistungslaboratorien immer mehr beanstandete, vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) erlassene Gebührenordnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) von diesen Anpassungen betroffen sein wird und hier eine Lösung der Probleme in Aussicht steht, bleibt abzuwarten. So kommentiert Sven Deeg, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien, dieses jetzt amtlich verkündete Ziel.
Maßgeblich betroffen, beklagen die in Deutschland akkreditierten Dienstleistungslaboratorien u.a. deren mangelnde Transparenz, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation dieser Kosten des Qualitätsmanagements seit der hoheitlichen Übernahme der Akkreditierung (2010) kaum mehr ermöglicht.
Die vollständige
Nachricht des BMI sowie weitere Hintergrundinformationen zum "Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechtes" kann im Internet nachgelesen werden.