DAkkS-Regel für forensische DNA-Laboratorien
Vorlage zur abschließenden Bestätigung im Akkreditierungsbeirat
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" abschließend behandelt und liegt jetzt dem Akkreditierungsbeirat zur Bestätigung vor:
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 3 010 Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt seinen Mitgliedern das Dokument bereits jetzt zur Einsicht zur Verfügung: