DAkkS-Regel
Pathologie/Neuropathologie
Vorlage zur abschließenden Bestätigung im Akkreditierungsbeirat
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" abschließend behandelt und liegt jetzt dem Akkreditierungsbeirat zur Bestätigung vor:
DAkkS-Regelwerk: 71 SD 4 001 Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und technische Kriterien für deren Anwendung zur Akkreditierung in der Pathologie/ Neuropathologie
lord of ocean Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt seinen Mitgliedern das Dokument bereits jetzt zur Einsicht zur Verfügung:
download: 71 SD 4 001
Anmerkung: Die Regel 71 SD 4 002 Beschlüsse SK Pathologie / Neuropathologie wurde integriert und wird daher nicht mehr als eigenständige Regel von der DAkkS geführt. Das Regelwerk wurde durch den AKB-Fachbeirat 3 "Gesundheit / Forensik" dem Akkreditierungsbeirat mit der Empfehlung zur Bestätigung vorgelegt.
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist durch Dr. Hermann Heusler in diesem Gremium vertreten.