DAkkS setzt Beschlüsse zu Abstammungsuntersuchungen teilweise aus
VUP hatte diese als über die amtlichen Vorgaben hinausgehend beanstandet
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) mit ihrem Sektorkomitee "Forensische Medizin, Toxikologie und Biologie" hat die Beschlüsse zur Gendiagnostik (Abstammungsuntersuchungen) zu den Punkten "Probenahme", "Sicherung der Qualität" sowie zum "Untersuchungsumfang von Abstammungsuntersuchungen" zum Zweck einer weiteren Beratung und möglichen Änderung ausgesetzt. Dieses ist einem Schreiben zu entnehmen, das die DAkkS jetzt an betroffene Laboratorien richtete. Die DAkkS ist damit dem Anliegen der Projektgruppe "Gendiagnostik" des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) gefolgt (VUP-Info
14.023).
Die Beschlüsse sollten dazu dienen, die Konformität der Abstammungsuntersuchungen von Laboratorien mit den Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) zu akkreditieren und betrügerische Manipulationen bei Vaterschaftstests zu erschweren.
Der VUP hatte die Beschlüsse beanstandet, da diese nach Bewertung seiner Projektgruppe über die Vorgaben der GEKO hinausgingen. Dieses wurde auch bestätigt. Die monierten Akkreditierungsregelungen hätten dazu geführt, dass in Deutschland bestimmte Geschäftsmodelle erfolgreicher, im privaten Auftrag handelnder Abstammungslaboratorien zukünftig ausgeschlossen, zumindest eingeschränkt gewesen wären. Zur Vorbeugung gegen Betrug zeigt der Laborverband in Ergänzung zu seiner Beanstandung Alternativen auf, die alle gegenwärtig praktizierten Geschäftsmodelle berücksichtigen.
Für den VUP war dieser Vorgang auch mit der grundsätzlichen Frage verbunden: Liegt es in der Kompetenz der DAkkS Normen und Richtlinien nach Ermessen eines eigenen Fachgremiums zu erweitern, wenn die für die Norm- / Richtlinien offiziell zuständige Einrichtung selbst keine Regelung vorgesehen hat.