Gesetzlich geregelte Umweltanalytik ? was ist für das Labor wirklich wichtig?
Verbindliche Vorschriften für akkreditierte und notifizierte Laboratorien im Umweltbereich
"Gesetzlich geregelte Umweltanalytik ? was ist für das Labor wirklich wichtig?", auf diese Frage ging auch Dr. Walter Hempe, Vorsitzender der VUP-Sektion Hessen, in seinem Vortrag anlässlich einer GDCh-Fortbildungsveranstaltung am 13.12.2006 in Frankfurt am Main ein.
Im gesetzlich geregelten Bereich der Umweltanalytik sind Akkreditierung und Notifizierung Instrumentarien zur Kompetenzüberprüfung der Laboratorien. Diese Kompetenzfeststellung und die analytischen Arbeitsweisen beruhen auf verbindlichen Regelungen, deren Einhaltung von Begutachtern überprüft wird.
Auf folgende Aspekte wurde in den jeweiligen Fachvorträgen eingegangen:
- Verbindliche Analysenverfahren für die Wasser, Abfall, Boden/ Altlastenanalytik (DIN/EN/ISO-Normen)
- Verbindliche AQS-Methoden für die Wasser, Abfall, Boden/ Altlastenanalytik (DIN/EN/ISO-Normen, LAWA-AQS-Merkblätter usw.)
- Vorgaben durch gesetzliche Vorschriften (z.B. AbwV, EKVO)
- Vorgaben durch die Fachmodule (Wasser, Abfall, Boden)
- Länderübergreifende Ringversuche
Nach theoretischer Abhandlung der gesetzlichen Vorgaben entspann sich vor allem zur Thematik der Ringversuche eine lebhafte Diskussion. So wurde angeregt, die Kriterien für das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Ringversuche bei der Nichtabgabe der im jeweiligen Bundesland nicht geforderten Parameter zu überdenken.
Auf Einladung der
Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) nahmen 72 Teilnehmer aus Laboratorien, Behörden aber auch Auditoren an der ganztägigen Veranstaltung in den Räumen der DECHEMA in Frankfurt am Main teil.