AVV RÜb
Private unabhängige Laboratorien nur in Ausnahmen in der amtlichen Lebensmittelkontrolle
Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ? Bundeskabinett entscheidet noch im August
Noch in diesem Monat liegt eine Novellierung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften" (AVV RÜb) dem Bundeskabinett zur Entscheidung vor. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) nahm dies zum Anlass, sich beim zuständigen Referenten im Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV, Bonn) nach den vorgesehenen Neuerungen zu erkunden:
Der Bund als zahnloser Tiger ?Die Einführung und Kontrolle betrieblicher Eigenkontrollsysteme (insbes. die Anwendung von HACCP-Konzepten ? Konzept zur Gefahranalyse und zur Prüfung kritischer Kontrollpunkte) nimmt eine zentrale Rolle im gegenwärtigen und zukünftigen europäischen System des Verbraucherschutzes ein. Dennoch, hier entpuppt sich der Bund nach Auffassung des VUP im föderalistischen System Deutschlands als zahnloser Tiger. Die Lebensmittelskandale der letzten Monate zeigten deutlich, dass gerade in der "Kontrolle dieser Eigenkontrolle" die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer teilweise erhebliche Defizite aufzeigte, so die Beurteilung des VUP.
Darauf angesprochen konnte das Verbraucherschutzministerium nur bestätigen, dass die Kompetenz im Verbraucherschutz auf Länderebene angesiedelt sei und die Umsetzung dieser EU-Vorgaben somit in deren Hoheitsgebiet falle. Der Bund sei hier nicht weisungsbefugt.
Nach Vermutung des VUP verfügen die meisten Länder gegenwärtig nicht über die Kapazitäten zur konsequenten Umsetzung des EU-Rechtes.
Unabhängigkeit zu regionalen wirtschaftspolitischen Entscheidungen ?Bedenklich stimmt den VUP die zukünftig beabsichtigte Verlagerung wesentlicher Entscheidungen zur risikoorientierten Lebensmittelüberwachung auf die regionalen Kontrollbehörden.
Hierdurch wird den Landräten ein unabhängiges, konsequentes Durchgreifen im Konfliktfall "Lebensmittelsicherheit contra regionaler Wirtschaftskraft" sicherlich nicht Einfacher gemacht.
Kapazitätsengpässe der amtlichen KontrolleDie bisherigen erheblichen Hürden für die Beauftragung von nicht amtlichen, qualifizierten und unabhängigen Laboratorien mit Aufgaben der amtlichen Lebensmittelkontrolle wird in der anstehenden Novellierung der AVV RÜb nur unwesentlich erleichtert.
Im relevanten § 13 der Vereinbarung soll lediglich die Regelung gestrichen werden, dass ein nicht amtliches, unabhängiges Labor nur dann beauftragt werden darf, wenn "die Untersuchung nicht durch andere amtliche Prüflaboratorien durchgeführt werden kann".
Die Vorgabe, dass eine Beauftragung nur in Ausnahmefällen, "insbesondere bei Kapazitätsengpässen, die auf unvorhersehbare Ereignisse zurück zu führen sind", möglich ist bleibt bestehen.
Für den VUP nahmen an der offen und konstruktiv geführten Besprechung teil: Dr. Markus Brandmeier, Vorsitzender des VUP Bundesfachausschusses "Lebensmittel & Bedarfsgegenstände" und Sven Deeg, VUP-Geschäftsführer. Das BMELV war vertreten durch Dr. Michael Winter und Marie-Luise Trebes aus dem Referat 315.