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VUP-Vorstand - Zum Akkreditierungsgesetz sowie zum Sinn und Unsinn bei Ringversuchen
VUP-Vorstand traf sich am 21.01.2009 in Gießen
Die zu befürchtenden tiefgreifenden Änderungen durch das zukünftige Akkreditierungsgesetz war eines der zentralen Themen der Sitzung des Vorstandes des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), welche unter der Leitung von VUP-Präsidiumssprecherin Petra Harkányi am 21.01.2009 in Gießen stattfand.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung (VUP-Info 09.006) bestätigte und ergänzte der Vorstand die bisherige Verbandsposition, die in den nächsten Wochen erneut mit Nachdruck gegenüber den beteiligten behördlichen und privaten Institutionen vertreten werden soll. Bewährte, erfahrene und gewohnte Strukturen müssen erhalten bleiben, so der VUP-Vorstand, der sich daher mit aller Deutlichkeit gegen eine neu zu schaffende Akkreditierungsbehörde aussprach. Vielmehr sei einer mit den hoheitlichen Aufgaben zu beleihenden privaten Einrichtung, hervorgegangen aus der Fusion der bisherigen Akkreditierungsstellen (DACh, DAP und TGA) den Vorrang zu geben.
Im vergangenen Jahr 2008 hatte der Verband seine Lobbyarbeit durch Besuchstermine bei Behörden, Verbänden und Laborunternehmen verstärkt. VUP-Geschäftsführer Sven Deeg gab einen Überblick über die diesbezüglichen Planungen im 1. Halbjahr 2009.
Weiter beschäftigte sich das 12-köpfige Gremium mit der Problematik der Ringversuche. Viele der behördlicherseits angebotenen Ringversuche seien fachlich fundiert und ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung im Laborbetrieb.
In jüngster Vergangenheit hatte es jedoch bei einigen wenigen Ringversuchen zum Teil erhebliche Beanstandungen gegeben. Organisatorische Defizite, fehlende Orientierung an den gesetzlichen Vorgaben, fehlende Sensibilität gegenüber den Abwicklungsprozessen bei den Ringversuchsteilnehmer, bis hin zu gravierenden Abweichungen von der einschlägigen Norm wurden bemängelt. Der VUP wird dies zum Anlass nehmen und auf Beschluss des Vorstandes möglichst mit Einbeziehung der Ringversuchsanbieter eine Arbeitsgruppe berufen, die Qualitätskriterien für Ringversuche definieren soll.
Nach wie vor sei in einigen Bereichen der Umweltanalytik der Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Harmonisierung der Länderbestrebungen nicht konsequent umgesetzt. Dies betreffe auch bestimmte Ringversuche. Sowohl aus Sicht der Länderbehörden als auch aus der der Branche sei diese unnötige, kostenträchtige Mehrfacharbeit unvertretbar. Auch hier sieht der VUP-Vorstand Handlungsbedarf.
„Ringversuche“ wird auch ein Thema der VUP-Jahrestagung sein, die in diesem Jahr voraussichtlich beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin stattfinden wird.
Weitere Beratungs- und Beschlussthemen waren die Novelle der Trinkwasser-Verordnung, die neue VUP-Internetplattform, die Ausrichtung der VUP-Gremien (Ländersektionen und Bundesfachausschüsse) und das Verfahren mit säumigen Beitragszahlern.
Zuletzt befasste sich der Vorstand mit der Notwendigkeit einer Anpassung der VUP-Beitragsordnung an die Konzentrationsprozesse bei den Mitgliedsunternehmen.
Der VUP-Vorstand setzt sich zusammen aus 5 Präsidiumsmitgliedern, sowie den Vorsitzenden der regionalen Untergliederungen (Ländersektionen: Bayern, Baden-Württemberg, Süd-West, Nordrhein-Westfalen, Nord, Berlin / Brandenburg und Ost.