VUP-Stellungnahme
Novellierung der TrinkwV
Präzisierungen in den §§ 15 und 19 auch im Sinne des Verbaucherschutzes
Zur Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) fristgerecht beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Stellung bezogen (VUP-Info 09.001).
Neben fachlichen Gesichtspunkten der Trinkwasseranalytik sind nach Auffassung des Branchenverbandes zum Verbraucherschutz und zur Qualitätssicherung auch Ergänzungen im § 15 [Untersuchungsstellen] zur Probenahme, Probentransport und den Länderlisten sowie im § 19 [Umfang der Überwachung] zu den von den Gesundheitsämtern zu "bestellenden Stellen" erforderlich.
Der VUP wird diese von Mitgliedern seiner Bundesfachausschüsse (BFA) "Verbraucherschutz & Lebensmittel" sowie "Umweltanalytik" erarbeitete Position nun noch einmal anlässlich des offiziellen Anhörungstermins am 02.03.2009 in Bonn vortragen.
Die VUP-Stellungnahme kann über das Internet eingesehen werden.