Thüringen öffnet Markt für Bodenuntersuchungen nach AbfKlärV
VUP-Erfolg: 18 Monate Beharrlichkeit zahlte sich endlich aus
"Nach 1 1/2 Jahren Beharrlichkeit ist es uns endlich gelungen, den Markt für Bodenuntersuchungen nach Abfall-Klärschlamm-Verordnung (AbfKlärV) jetzt auch in Thüringen für private Laboratorien zu öffnen", berichtet Sven Deeg, Geschäftsführer des Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) und verweist auf eine Erklärung des Thüringer Umweltministeriums mit Datum von 27. Mai 2009.
Thüringen war zuletzt das einzige Bundesland in dem privatwirtschaftliche Laboratorien trotz amtlich festgestellter Kompetenz keine derartigen Untersuchungen durchführen konnten. Nach einer Verwaltungsvorschrift hatte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt diesen Markt bisher systematisch abgeschottet und ausschließlich dem Wirtschaftsbetrieb der eigenen staatlichen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) vorbehalten.
So zeigte sich der ehemalige Leiter der TLL und jetzige zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums zunächst gegenüber dem Anliegen des VUP keinesfalls aufgeschlossen. Bereits im Dezember 2007 wurde der Verband diesbezüglich bei ihm vorstellig. Die damalige schriftliche Eingabe wurde jedoch trotz zahlreicher Nachfragen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht beantwortet.
Erst ein erneuter Vorstoß an oberster Stelle beim zuständigen Umweltminister und der Hinweis auf einen eventuellen Konflikt der gültigen Verordnung mit der Dienstleistungsrichtlinie der EU führte jetzt zu dem Ergebnis der Aufhebung dieses staatlichen Monopols: Umgehend veranlasste der Minister eine Änderung der Verwaltungsvorschrift, welche "sicherstellt, dass künftig auch private akkreditierte Labore in Thüringen für Bodenuntersuchungen nach der Klärschlamm-Verordnung zugelassen werden."
Die Erklärung des Umweltministers (Az. 35-24046-57878/09) kann von VUP-Mitgliedern als .pdf-Kopie über die VUP-Geschäftsstelle angefordert werden.