Akkreditierung
VUP-Stellungnahme zur Gebührenverordnung
Unternehmerverband äußert wettbewerbsrechtliche Bedenken
Wettbewerbsrechtliche Bedenken hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Gebührenverordnung (GebührenV) zum Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) angemeldet. Durch die vorgesehene Gebührenbefreiung von Laboratorien der öffentlichen Hand könnte es zu unlauterem Wettbewerb kommen, wenn diese weiterhin als Mitbewerber zu gebührenpflichtigen Unternehmen der Privatwirtschaft auftreten würden, befürchtet man in der Branche.
Aus dieser Gebührenbefreiung resultiere auch die Gefahr, dass die Privatwirtschaft zukünftig die Kosten der akkreditierten staatlichen Stellen mitfinanzieren müssen. Denn das Gesetz schreibt vor, dass sich die zukünftige nationale Akkreditierungsstelle im Wesentlichen aus den eingenommenen Gebühren tragen muss. "Zusätzlich zu den Steuern die Kosten der staatlichen Mitbewerber auch noch über die Akkreditierungsgebühren zu finanzieren, wäre für unsere Mitglieder nicht akzeptabel", kommentiert VUP-Geschäftsführer
Sven Deeg den Entwurf.
Beide Dokumente, die
VUP-Stellungnahme sowie die Gebührenverordnung (siehe
VUP-Info 09.096) sind über das Internet abrufbar.