DAkkS informiert zu "Kosten der Akkreditierung"
Aufgeführte Beispielberechnungen ermöglichen leider keinen Vergleich zu früheren Kosten
Zum Thema "Kosten der Akkreditierung" bietet die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) jetzt eine gesonderte Information an, bei der auch Berechnungsbeispiele für unterschiedlich strukturierte Unternehmen aufgeführt sind.
Mit Inkrafttreten des Akkreditierungsgesetzes wurde die Akkreditierung in Deutschland zur hoheitlichen Aufgabe und damit zu einer Amtshandlung. Die daraus resultierende Kostenverordnung (AkkStelleKostV) brachte, nunmehr als Verordnung des öffentlichen Rechtes, einige grundlegende Änderungen im Vergleich zu den bisher gewohnten Berechnungen.