DAkkS
Akkreditierungen durch die GAZ gesetzeswidrig
GAZ wendet sich gegen Monopol im Deutschen Akkreditierungswesen - DAkkS hingegen drängt auf rechtliche Klärung
Der Streit zwischen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Gesellschaft für Akkreditierung und Zertifizierung (GAZ) scheint zu eskalieren. In einer Pressemitteilung (07.10.2010) warnt die DAkkS: "Akkreditierungen durch die GAZ sind gesetzeswidrig" und kündigt an, "in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtliche Schritte gegen die GAZ vorzubereiten".
Mit dem Inkrafttreten des AkkStelleG sei in Deutschland ein Monopol für alle Akkreditierungsleistungen geschaffen worden, das seit 01.01.2010 gelte. Dieses will die
GAZ nicht akzeptieren. Die
DAkkS drängt nun "auf eine schnelle rechtliche Entscheidung", so DAkkS-Pressesprecher Oliver Dieser auf Nachfragen gegenüber dem Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP).
Laut Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) dürfe seit Anfang des Jahres nur noch die DAkkS die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen durchführen, ist die Auffassung der DAkkS. „Alle Stellen, die seit dem 1. Januar 2010 durch die GAZ akkreditiert wurden oder dies derzeit beabsichtigen, müssen damit rechnen, dass ihre Akkreditierung nicht anerkannt wird“, gibt der vom Bund als DAkkS-Gesellschafter eingesetzte Geschäftsführer der DAkkS, Norbert Barz, in einer
Pressemitteilung zu bedenken und wirft der GAZ damit vor, Kunden zu verunsichern. Als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland will die DAkkS mit dieser Erklärung die Konformitätsbewertungsstellen nachdrücklich darauf hinweisen, dass nach ihrer Rechtsauffassung die Akkreditierungstätigkeit der GAZ seit Beginn des Jahres gesetzeswidrig sei. Auch die Überwachungspflichten für gültige Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 erteilt wurden, seien an diesem Stichtag auf die DAkkS übergegangen, heißt es seitens der DAkkS ergänzend.
Die GAZ habe aber in den letzten Monaten nach wie vor Akkreditierungen vorgenommen, verweist Dieser auf Akkreditierungsurkunden, die die GAZ auf ihrer Internetseite veröffentlicht hätte.
Tatsächlich hat sich die GAZ bisher geweigert, ihre Akkreditierungstätigkeiten in allen Bereichen einzustellen. Nach Auffassung der GAZ gelte das AkkStelleG nur für von der EU in Auftrag gegebene
"mandatierte" Normen. Das mit dem AkkStelleG verordnete Monopol betreffe jedoch keine Akkreditierungstätigkeiten, die über eine derartige zwischen den Staaten "harmonisierte" Norm hinausgehen, ist die Auffassung der GAZ.
So gebe es in der Industrie nationale und internationale Normen (DIN, AFNOR, ASTM-Standards) oder technische Vorschriften und Hausverfahren, die vom AkkStelleG nicht erfasst seien. Mit Blick auf deren Gesellschaftervertrag sei dies auch der DAkks bewusst, fügt das in Düsseldorfer ansässige, 1989 von der europäischen Stahl- und Metallindustrie gegründete Akkreditierungsunternehmen hinzu. Denn dieser räumt der DAkkS ebenso Tätigkeiten "außerhalb des Anwendungsbereiches des Akkreditierungsgesetzes" ein.
In diesen Bereichen seien DAkkS und GAZ demnach Wettbewerber. Hier sei kartell- und wettbewerbsrechtlich zu klären, ob und ggf. mit welchen Mitteln eine hoheitlich tätige Akkreditierungsstelle befugt ist, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, erwidert man bei der GAZ.
Hinsichtlich detaillierter Informationen zur Rechtsauffassung der GAZ verweist Geschäftsführer Dr. Bernd-Josef Schlothmann auf veröffentlichte Dokumente ("
Auswirkungen des AkkSellenG auf DAkkS und GAZ", "
Datenübergabe an die DAkkS") auf den GAZ-Internetseiten.
In den vergangenen Jahren hatte es in der Branche wiederholt Beschwerden über die in manchen Bereichen unterschiedlichen Anforderungen einzelner Akkreditierungsstellen gegeben. Hieraus resultierten ungleiche Wettbewerbsbedingungen, je nachdem bei welcher Akkreditierungsstelle ein Unternehmen geführt wurde, beklagte man in der Branche.
Ungeachtet des Ergebnisses einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen DAKKS und GAZ fordert der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) aus Gründen des Wettbewerbs daher seit Jahren auch im Rahmen der Kompetenzüberwachung national und international vergleichbare Bedingungen für alle Unternehmen. Durch das nun vorhandene Monopol einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle könne das jetzt neu geordnete Akkreditierungssystem diese Forderung erfüllen, gibt VUP-Geschäftsführer Sven Deeg trotz der ebenso befürchteten Nachteile des Monopols zu bedenken.