Akkreditierung
Weg frei für die Aufhebung der Gebührenbefreiung öffentlicher Laboratorien
Bundesrat verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses - VUP: Gerichtliche Klärung wäre unausweichlich gewesen
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft eingebrachte Entwurf zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG), der auch Laboratorien der öffentlichen Hand bei Akkreditierungen unter die Gebührenpflicht gestellt hätte, wurde vom Bundesrat zunächst zurückgewiesen (VUP-Info
10.109). Jetzt hätte der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, konnte der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) erfahren.
Es ging ums Geld: Die Länder vertraten einstimmig die Auffassung, alleine die Bundesregierung müsse die ausreichende Finanzierung der Akkreditierungsstelle sicherstellen. Zahlungen der Länder, über die Akkreditierungsgebühren deren Laboratorien, kämen daher nicht in Frage. So wurde dem Beschlussgremium noch vor seiner 879. Sitzung am 11.02.2011 empfohlen, bei der ursprünglichen Ablehnung zu bleiben und den Vorgang in den Vermittlungsausschuss zu überweisen.
Dieser Empfehlung folgten die Länder jedoch nicht und verzichteten auf diese in derartigen Streitfällen vorgegebene Verfahrensweise (weitere Informationen
hier, siehe TOP 8). Damit ist der Weg frei für die vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) beantragte Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) und somit auch für die Aufhebung der bisherigen Gebührenbefreiung der Konformitätsbewertungsstellen der Länder und Gebietskörperschaften.
Der VUP begrüßte dieses Einsehen des Bundesrates: Da die bisher gebührenbefreiten öffentlichen Laboratorien oft auf dem Markt im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen, hätte eine kostenlose Akkreditierung sicherlich als eine unlautere Bevorteilung empfunden werden können. "Eine gerichtliche Klärung durch unseren Verband wäre unausweichlich gewesen", zeigt sich
Sven Deeg, Geschäftsführer des VUP zufrieden über dieses Einlenken der Länder.