Meldepflicht der Laboratorien
Missverständliche Äußerungen zur VUP-Position ?
Ruholl: Statement nur unvollständig wiedergegeben
Nur unvollständig und daher missverständlich sei seine Position im Leonardo-Beitrag (WDR 5) widergegeben worden. Dr. Heinrich Ruholl bedauert, dass es hierdurch zu Missverständnissen kommen könnte.
Der Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt heraus, dass von seinen detaillierten Aussagen im ursprünglichen Interview nur zwei als o-Ton herausgegriffen und in den Beitrag (VUP Info
11.022) eingeschnitten wurden. Auch im Zusammenhang mit der Anmoderation könnten seine Aussagen missverständlich interpretiert werden. So habe die Moderatorin kommentiert,
Ruholl "begrüße" die vorgesehen Gesetzesänderung zur Einführung einer Meldepflicht für Laboratorien in der Lebensmittelanalytik.
Hierzu weist der VUP-Sprecher ausdrücklich darauf hin, dass sich sein Statement auf den im Januar seitens der Verbraucherschutzministerin herausgegebenen Aktionsplan bezog. Der jüngst vorgelegte Entwurf zum Lebensmittel-, Futtermittel-, Bedarfsgegenstände-Gesetzbuch (LFGB) hingegen habe, gerade die Meldepflicht der Laboratorien betreffend, erhebliche substanzielle Mängel, korrigiert Ruholl und verweist hierzu auf eine
Pressemitteilung seines Verbandes vom 03.02.2011. Seiner persönlichen Meinung nach, müsse man diesen Entwurf sogar ablehnen.
Ruholl selbst hatte sich noch Anfang Februar in der internen Diskussion der Branchenvertretung strikt gegen eine Meldepflicht ausgesprochen. Der VUP habe dann zu einer Position gefunden, die er auch gegenüber der Leonardo-Redaktion vertreten habe.
Die Lebensmittelsicherheit werde in Deutschland nur dann eine Verbesserung erfahren, wenn das gegenwärtig praktizierte Konzept durch klare und für alle Beteiligten verpflichtende Ausführungen zu Art (Parameter) und Umfang der Eigenkontrolle präzisiert wird. So sei auch eine Meldepflicht der Laboratorien zur Verbesserung des Verbraucherschutzes allenfalls denkbar, wenn deren Ausgestaltung eine große Klarheit in Bezug auf Umfang, Zuständigkeiten und Verantwortung sicherstellt und von der betroffenen Industrie sowie den Stellen der staatlichen Lebensmittelüberwachung unterstützt wird.
Bedauerlicherweise gebe es bis heute offensichtlich keine Bereitschaft von Seiten des Ministeriums, über dieses Thema mit den betroffenen Laboratorien ins Gespräch zu kommen, merkt Ruholl an.