Lebensmittelsicherheit
Meldepflicht von Laboratorien als nicht zielführend abgelehnt
Laborverband: Unausgereiftes Gesetz wird zu Rückschritten im Verbraucherschutz führen
Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) zur Einführung einer Meldepflicht privater Laboratorien in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände hat jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) Stellung bezogen. Als unmittelbar betroffen, lehnt der VUP dieses Vorhaben in der jetzigen Form als nicht zielführend ab. "Dieser Entwurf lässt einen deutlichen Rückschritt in der gegenwärtigen Lebensmittelsicherheit erwarten", so der VUP.
Dieses sei sicherlich nicht das Ziel von Deutschlands Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, wenn sie nun mit aller Dringlichkeit das Gesetz noch im März durch die Parlamente boxen will. Als eine Seite des Dreiecksverhältnisses "staatliche Kontrolle - Hersteller/Handel - Labor" verweist der VUP in seiner
Ablehnung auf die gängige Praxis:
Aus den Reaktionen namhafter Unternehmen der Lebensmittelproduzenten und des Handels lässt sich schon jetzt erwarten, dass bei einer erzwungenen, für den Hersteller nicht kalkulierbaren Meldepflicht durch Dritte (Laboratorien), die bisher in erheblichem Umfang freiwillig durchgeführten Qualitätskontrollen zurückgefahren werden. Schon jetzt sei eine Meldepflicht der Hersteller im EU-Recht eindeutig vorgegebene. Diese klaren Zuständigkeiten würden nun einzig in Deutschland „verwässert“.
Ohnehin wäre eine Gefährdungsbewertung der analytischen Ergebnisse durch das Labor kaum möglich, da hierzu notwendige Informationen oft fehlten, aber auch bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben seien. VUP-Geschäftsführer Sven Deeg greift zur Verdeutlichung eines der Beispiele aus der Verbandsstellungnahme heraus: "Wenn ein Öl ohne weitere Deklaration der Probe einen auffälligen Befund aufweist, ist es dem Labor nicht eindeutig, ob dieser nun zu melden (Lebensmittel) oder zu vernachlässigen (für industrielle Zwecke) ist." Das Laborunternehmen verfüge zwar über die hoheitlich überwachte analytische Fachkompetenz. Es sei jedoch unangemessen, diesem zukünftig auch noch die Verantwortung für diffizile rechtliche Bewertungen zu übertragen, die bisher eindeutig beim Hersteller und Handel liegt.
Wie unausgereift dieser Gesetzesentwurf sei, zeige sich schließlich auch darin: Wenn ein Produzent diese Meldepflicht umgehen möchte, könne dieser seine Qualitätskontrolle in jedes andere europäische Land verlegen, da bisher in keinem anderen eine solche Meldepflicht besteht. Die deutschen Lebensmittellaboratorien würden von ihrer eigenen Regierung dadurch deutlich diskriminiert und in ihrer Existenz gefährdet, merkt der VUP an.
Hatte der Verband schon frühzeitig seine Bedenken angemeldet (VUP-Info
11.009), sich aber dennoch zunächst nicht grundsätzlich ablehnend positioniert ("stellt sich nicht entgegen", VUP-Info
11.020), diese Haltung aber von klaren Regelungen zur Eigenkontrolle abhängig gemacht, stellt er sich jetzt in seiner offiziellen Stellungnahme mit aller Deutlichkeit gegen das Vorhaben.
„Es gibt zu der vorgesehenen Meldepflicht aus der Sicht der Praxis einige Punkte, die unausweichlich zu einem Rückschritt in der Lebensmittelsicherheit führen werden", hatte der VUP gegenüber dem BMELV in der Hoffnung argumentiert, diese in konstruktiver Weise in die Beratungen des
Gesetzesentwurfes einbringen zu können. Aber weder die Ministerin, noch ihre Abteilungsleitung oder das zuständige Referat zeigten sich hier gesprächsbereit. "Wir warten noch heute auf eine Antwort auf unsere mehrfachen schriftlichen Eingaben", zeigt sich Sven Deeg über diese Haltung verärgert. Obwohl der VUP über 90 % der in Deutschland niedergelassenen, betroffenen unabhängigen Lebensmittellaboratorien vertritt, hatte man diese in Deutschland einzige Branchenvertretung schon im Vorfeld nicht im vorgeschriebenen formellen Anhörungsverfahren berücksichtigt. "Vor diesem Hintergrund bleibt uns nichts anderes übrig, als den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form mit aller uns zur Verfügung stehenden Kraft abzulehnen", bedauert Deeg.