Fehlende Ermächtigung zur Regelung der Meldepflicht bei der Änderung des LFGB übersehen ?
Rechtsverordnung zur Meldepflicht der privaten Laboratorien bisher nicht beabsichtigt
Zu der vom Bundestag beschlossenen "Meldepflicht für private Laboratorien" (VUP-Info
11.064) scheint es vorerst keine Rechtsverordnung zu geben. Dieses ergaben Recherchen des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP). Der Verband hatte wiederholt auf seine Bedenken hingewiesen (VUP-Info
11.027) und vertritt die Auffassung, dass ohne eine Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben in einer ergänzenden Verordnung die vorgesehene Meldepflicht nicht praktizierbar sei.
Das beschlossene Gesetz sieht zwar eine derartige Rechtsverordnung für die Meldepflicht der
Hersteller von Lebensmitteln vor, nicht aber für die mit deren freiwilliger Eigenkontrolle befassten privaten
Laboratorien. "Es erwecke den Anschein, dass die Einbeziehung der Labore in die Verordnung trotz der Empfehlungen des Bundesrates schlicht übersehen wurde", kommentiert
Sven Deeg aus Sicht des VUP.
Mehrfach hatte der VUP im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses alle Parteien des Bundestags und des Bundesrates auf seine Bedenken aufmerksam gemacht. In Gesprächen wurde dem Verband meist entgegnet: "Die ausstehende Rechtsverordnung werde alle noch offenen Fragen regeln".
Auch der "Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz" des Bundesrates empfahl dem Bundestag zur
"neuen Meldepflichten für Laboratorien sowie Lebensmittel‐ und Futtermittelunternehmer an die zuständige Behörden" in der Drucksache 52/1/11 (vom 07.03.2011; Abs. 1.):
„Einzelheiten zu weiteren meldepflichtigen Rückständen und Kontaminanten sowie zu Zeitpunkt, Art, Form und Inhalt der Mitteilung sollen erst in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.“
Nun hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, ohne diesen Emfehlungen zu folgen. Es gibt somit keinen Auftrag an das Verbraucherschutzministerium, Einzelheiten der Meldepflicht für private Laboratorien in einer Rechtsverordnung zu regeln. Erwartungsgemäß bestätigte das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) auf Vorsprache des VUP, hier zunächst keine weitere Handlungsnorwendigkeit zu sehen.
Mit einer Anfrage an das Rechtsreferat des BMELV will der VUP nun klären, wie sich die Überwachungsbehörde die zukünftige Umsetzung der Meldepflicht vorstellt. Parallel dazu ist der Verband noch einmal im Bundesrat vorstellig geworden. Dieser muss dem Gesetz am 17.06.2011 in seiner 884. Sitzung (
Tagesordnung und Dokumente) abschließend zustimmen. Diese Zustimmung erscheint zumindest aus Sicht des VUP überdenkenswert.