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VUP-Unternehmerkreis Verbraucherschutz
Erste Erfahrungen mit der Meldepflicht - Empfehlungen zu Hygieneuntersuchungen von Lebensmitteln
Erste Erfahrungen mit der seit dem 03.08.2011 eingeführten Meldepflicht für Lebensmittel-/Futtermittellaboratorien (VUP-Info
11.100) tauschten die Mitglieder des Unternehmerkreises "Verbraucherschutz" des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) kürzlich in Freiberg (Sachsen) aus.
Die Meldepflicht sieht vor, dass das Labor Befunde die "Grund zu der Annahme eines Verkehrsverbotes" von Lebensmitteln und Futtermitteln bieten, unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen muss (§ 44 4a, 5a LFGB). Einige Laboratorien konnten diesbezüglich bereits Erfahrungen sammeln: Auffällige Analyseergebnisse wurden den zuständigen Behörden gemeldet. Unter Beachtung des Artikels 17 der EU-Rahmenverordnung (Allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts), erfolgten diese Meldungen in Abstimmung mit den jeweiligen Kunden, wie es auch die vom VUP beauftragte Rechtsexpertise (VUP-Info
11.093) empfiehlt.
Mehrfach wurde von den Teilnehmern festgestellt, dass die Behörden über diese gesetzliche Neuerung teilweise unzureichend informiert und vorbereitet erschienen.
Sollte es zukünftig zu Streitfällen mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung kommen, sind die Laborunternehmen aufgefordert, über diese umgehend den Verband zu unterrichten.
Der Unternehmerkreis sieht eine dringende Handlungsnotwendigkeit und wird sich ab seiner nächsten Sitzung mit dem Schwerpunktthema "Empfehlungen zu Hygieneuntersuchungen von Lebensmitteln" auseinandersetzen. Es wurde angeregt, hierzu eine offizielle Verbandsempfehlung zu verfassen.
Auch Wahlen zum Vorsitz des Unternehmerkreises standen auf der Tagesordnung: Zum Vorsitzenden wurde gewählt:
Frank Kareth, Eurofins DILU GmbH (Hamburg). Stellvertreter ist
Hans-Jürgen Iben, IBEN GmbH (Bremerhaven).