Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische nach CLP-Verordnung
BAuA-Handlungshilfe
Eine Handlungshilfe zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung, wenn Stoffe oder Gemische nach CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) eingestuft sind, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) stellt das Dokument als download zur Verfügung.