Das erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes ist am 28. Januar 2016 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vom Deutschen Bundestag in seiner ursprünglichen Fassung beschlossen worden. Zuvor hatte sich der Deutsche Verband Uabhängiger Prüflaboratorien (VUP) gegenüber den Wirtschaftspolitikern für weitergehende Änderungen eingesetzt und eine Akkreditierung für Eichbehörden gefordert.