DAkkS-Regelwerk
Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen
Abschließende Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat (AKB)
Folgendes Regelwerk der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich des Fachbeirat 3 (Gesundheit/Forensik) und Fachbeirat 6 (System-/Personenzertifizierung) wurde überarbeitet und dem Akkreditierungsbeirat (AKB) mit der Empfehlung zur Bestätigung vorgelegt.
DAkks-Regelwerk: „71 SD 6 052 Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement" zertifizieren.“
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist in den entsprechenden Gremien des Akkreditierungswesens vertreten und stellt das Regelwerk als download zur Verfügung.