DAkkS-Regelwerk
Anforderungen an Zertifizierungsstellen
Verpflichtende Regel im Bereich ökologischer Erzeugnisse in Drittländern
Folgendes Regelwerk der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) aus dem Zuständigkeitsbereich der Fachbeiräte FB 4.1 "Gesundheitlicher Verbraucherschutz" und FB 6 "System-/Personenzertifizierung" wurde überarbeitet und soll nach Fristablauf dem Akkreditierungsbeirat (AKB) zur Bestätigung vorgelegt werden.
Regelwerk: 71 SD 6 055 Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die im Drittland Zertifizierungen von ökologischen Produkten nach Standards vornehmen, die als gleichwertig zu der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und deren Durchführungsverordnungen anerkannt sind (AKB-2016-072rev00)
Frist: 24. Oktober 2016
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) ist im Fachbeirat 4.1. mit Prof. Harald Platen vertreten und stellt das Dokument als download zur Verfügung.